Elektromobilität ist in Deutschland weiterhin auf der Überholspur: Laut ADAC war im Jahr 2022 mit 49,6 Prozent nahezu die Hälfte aller Pkw-Neuzulassungen mit alternativen Antrieben (Elektro (BEV), Hybrid, Plug-in, Brennstoffzelle, Gas, Wasserstoff) ausgestattet. Das sind 15,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Während die Ladeinfrastruktur für öffentliche Ladesäulen immer weiter ausgebaut wird, entscheiden sich viele E-Autofahrer für eine private Wallbox. Die Ladestation für den Eigenverbrauch ist aber nicht nur Hausbesitzern vorbehalten, sondern kann auch von Mietern in einem Mehrparteienhaus angeschafft werden. hallonachbar.de erklärt in fünf Schritten, wie es geht:
1. Vermieter & Hausverwalter kontaktieren und Antrag stellen
Wenn im Mietvertrag ein Stellplatz am Haus zugesichert wird, hat man als Mieter einen Anspruch auf eine Wallbox. So ist es seit Ende 2020 im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) festgelegt. Für die Installation bedarf es auch keiner großen Umbauten der Hauselektrik. Am besten befragt man zunächst die Nachbarn, wer Interesse und Bedarf an Strom für sein E-Auto hat. Daraus ergibt sich eventuell eine Interessensgemeinschaft, die kollektiv mit ihrem Vorhaben auf den Vermieter zugehen könnte. Folgende Fragen sollten gemeinsam geklärt und vertraglich festgehalten werden: Wem steht nach Einbau der E-Ladestation das Eigentum daran zu? Ist der Mieter nach Auszug zum Rückbau der E-Ladestation verpflichtet? Gibt es nach Auszug des Mieters einen Ausgleichsanspruch für die E-Ladestation? Weitere Fragen sind in diesem Artikel zusammengefasst.
2. Gibt es Anschlussmöglichkeiten?
Laut Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) entspricht bei nahezu drei Vierteln deutscher Immobilien die Elektroinstallation nicht den aktuellen Standards. Ob Hausanschluss und Zuleitungskabel ausreichend sind, muss ein professioneller Elektroinstallateur prüfen. Das schließt aber die Installation einer Wallbox nicht per se aus. Informieren Sie sich beim Fachbetrieb, welche Umbaumaßnahmen erforderlich sind.
3. Installateure prüfen und beauftragen
Ein Elektroinstallateur macht vor Ort einen Standortcheck und prüft, ob eventuell Umbaumaßnahmen am Gebäudevorgenommen werden müssen. Ein erfahrener Elektroinstallateur wird in Mehrparteienhäusern mit zu großem Ladebedürfnis, etwa bei einem Haus mit über 100 Bewohnern und einem hohen Anteil an E-Autofahrern, eher zu einem Umbau raten. Hier käme etwa ein weiterer Trafo vom Netzbetreiber ins Spiel, um das hohe Spannungsvolumen zu garantieren. Wichtig zu wissen: Die Kosten für Anschaffung und Installation müssen die Mieter grundsätzlich selbst tragen. Über eine Kostenbeteiligung sollte man aber vorab mit dem Vermieter diskutieren – eine gesetzliche Pflicht für die Kostenübernahme seitens des Vermieters gibt es bislang nicht.
4. Verbrauchsgenaue Abrechnung: Jeder zahlt seinen Anteil
Ein beliebtes Vorurteil gegen eine Wallbox in einem Mehrparteienhaus lautet: Warum soll ich für den Strom meines Nachbarn zahlen? Hier kommt die „verbrauchsgenaue Abrechnung“ ins Spiel: In Ausnahmefällen können intelligente Wallboxen an die jeweiligen Stromzähler der einzelnen Mieter angeschlossen werden. Diese Lösung ist allerdings aktuell noch nicht sehr verbreitet. So wird der verbrauchte Strom individuell berechnet. Mittlerweile bieten manche Stromanbieter auch Kombi-Tarife an, die das Zusammenspiel von Wallbox und verbrauchten Strom aus der Wohnung preislich attraktiver gestalten.
5. Anmelden nicht vergessen
Eine Wallbox muss stets beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Der Betreiber kann sich somit einen Überblick verschaffen, wo und wann hohe Spannung für Ladevorgänge benötigt wird. So können Lastspitzen und eine eventuelle Überlastung der Netze vermieden werden. Ab einer Leistung von 12 kW ist eine Wallbox sogar genehmigungspflichtig. Weitere Infos dazu finden Sie hier.