Arbeiten im Homeoffice, Serien streamen, Gaming – unserer Internetgewohnheiten haben sich geändert. Doch die heute noch weitgehend üblichen Telefonleitungen (VDSL) oder Kabelnetze sind anfällig für Störungen. Zudem fällt bei hoher Belastung die Geschwindigkeit oft rapide ab, beispielsweise, wenn mehrere Geräte gleichzeitig angeschlossen sind. Ein Glasfaseranschluss hingegen sichert Ihnen eine konstant hohe Bandbreite ohne Verluste. Wie aber kommen Sie zu einem Glasfaseranschluss und was gibt es rechtlich und technisch zu beachten?
Ist Glasfaser überhaupt sinnvoll?
Die Nutzung des Internets hat sich durch mobiles Arbeiten, Streaming-Dienste, Cloud-Speicherung und Online-Gaming stetig verändert. Damit wächst der Bedarf an Bandbreite. Bandbreiten von 50-100 Mbit/s werden für die meisten Nutzerinnen und Nutzer schon in wenigen Jahren nicht mehr ausreichen. Besser ist darum, dass Sie sich schon jetzt über einen Glasfaseranschluss Gedanken machen.
FTTC, FTTB oder FTTH: Was macht einen echten Glasfaseranschluss aus?
Häufig verwenden Vertriebsmitarbeiterinnen- und mitarbeiter der Kabelnetzanbieter irreführende Begriffe wie „Koax-Glasfaser-Technologie“, „Gigabit-Anschluss“ oder „Kabel-Glasfaser“. Dabei handelt es sich allerdings um FTTC- beziehungsweise FTTB-Anschlüsse. Ein “echter” Glasfaseranschluss ist jedoch nur ein FFTH-Anschluss: Das sind die Unterschiede:
- Fiber to the curb (FTTC): Der Netzbetreiber legt das Glasfaserkabel nur bis zum grauen Verteilerkasten an der Straße. Das Kabel, das von dort aus weiter in Ihre Wohnung führt, besteht hingegen aus Kupfer, das die schnelle Glasfaser-Geschwindigkeit ausbremst.
- Fiber to the building (FTTB): Das Glasfaserkabel reicht bis in den Keller. Von dort aus gelangen die Daten aber meist über Kupferkabel in die einzelnen Stockwerke oder Räume. Auch in diesem Fall können Sie die Glasfasergeschwindigkeit nicht voll ausschöpfen.
- Fiber to the home (FFTH): Verlegt der Anbieter das Glasfaserkabel bis in die Wohnung, spricht man von einem „echten“ Glasfaseranschluss mit voller Bandbreitennutzung.
Welche Bandbreite ist sinnvoll?
Wie viel Bandbreite Sie benötigen, hängt von Ihrem individuellen Nutzungsverhalten ab. Für gelegentliches Surfen im Internet, etwa zum Lesen von E-Mails, ist derzeit eine Bandbreite von 100 Mbit/s im Download ausreichend. Wer von zu Hause aus arbeitet und Dienste wie Cloud- oder VPN-Verbindungen nutzt, benötigt jedoch eine höhere Bandbreite, am besten zwischen 100 und 400 Mbit/s. Glasfaser-Bandbreiten von mehr als 500 Mbit/s sind momentan meist nur für Unternehmen relevant.
Wichtig: Lange Zeit haben Anbieter vorrangig hohe Downloadgeschwindigkeiten beworben, doch für viele der heute gängigen Nutzungen wie Videocalls, Videotelefonie oder das Versenden von großen Dateien, benötigen Sie auch eine hohe Bandbreite beim Hochladen. Achten Sie darum auf beides: gute Download- und Upload-Geschwindigkeiten.
Glasfaseranschluss bei Eigentum und Miete: Was gilt es zu beachten?
Sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken oder Wohnungen müssen beim Glasfaserausbau verschiedene Punkte beachten:
- Grundstückeigentümerinnen- und -eigentümer müssen dem Netzanbieter den Ausbau auf ihrem Grundstück erlauben. Allerdings gibt es im Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Ausnahme für Netze mit „sehr hoher Kapazität“. So werden Telekommunikationsnetze genannt, die zumindest bis zum Verteilerpunkt am Nutzungsort komplett aus Glasfaserkomponenten bestehen oder eine vergleichbare Netzleistung bieten können. Innerhalb solcher Netze können Netzanbieter einen Anschluss erzwingen.
- Wohnungseigentümerinnen- und -eigentümer können einen Beschluss ihrer Eigentümergemeinschaft zum Anschluss an ein Glasfasernetz einfordern. Die anderen Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen ihre Zustimmung nicht verweigern. Daher ist es möglich, dass sich auch einzelne Wohnungseigentümerinnen- und -eigentümer an das Glasfasernetz anschließen lassen.
- Mieterinnen und Mieter müssen sich mit Ihren Vermieterinnen und Vermietern abstimmen. Es gibt jedoch kein grundsätzliches Recht auf einen Glasfaseranschluss.
Wichtige Begriffe: Was bedeuten Anschlussdose, ONT, Glasfaser-Modem und -Router?
Eine Anschlussdose ist eine kleine Box, die in der Wohnung oder der Hauswand angebracht wird. Sie verfügt über mehrere Stecker – sogenannten “Ports” – über die Geräte wie Telefone, Fernseher oder Internetrouter angeschlossen werden.
Der Optical Network Termination (ONT) – umgangssprachlich auch Glasfaserbox, Glasfaser-Modem oder Netzabschlussgerät genannt – ist essenziell, um das Highspeed-Internet nutzen zu können. Er wandelt das optische Licht der Glasfaser in elektrische Signale um und leitet sie an den Router weiter. Der ONT wird am Ende der Glasfaserleitung montiert, also meist im Keller.
Glasfaser ohne gesonderten ONT ist möglich, wenn Sie einen Glasfaser-Router nutzen, bei dem das das Glasfaser-Modem bereits eingebaut Ist. Sie können den Router daher direkt mit der Glasfaseranschlussdose verbinden. Da ein zweites Gerät wegfällt, sparen Sie Platz und Strom.
Kann ich meinen alten VDSL-Router weiterverwenden?
Grundsätzlich können Sie Ihren alten VDSL-Router weiterverwenden, für die Überbrückung zur Glasfaserdose benötigen Sie jedoch ein Glasfaser-Modem. Gut zu wissen: Obwohl Telekommunikationsanbieter oft versuchen, ihre eigenen Miet-Router anzubieten, sind Sie nicht verpflichtet, diese anzuschließen, sondern dürfen Ihren eigenen Router verwenden.
Was ist die Ausbauquote?
Anbieter entscheiden sich oft nur dann für einen Netzausbau, wenn in einer Straße oder einem Wohnviertel vor Baubeginn ein bestimmter Prozentsatz der Haushalte Verträge abschließt. Wird diese Quote nicht erreicht, storniert der Anbieter in der Regel die Verträge.
Wenn Sie Interesse an einem Anschluss haben, sollten Sie vor Vertragsabschluss klären, wann die Vertragslaufzeit beginnt, und welche Regelungen gelten, falls es nicht zum Ausbau kommt oder sich der Start verzögert: Wird dann der Vertrag automatisch storniert oder lediglich bis zu einen möglichen späteren Ausbaubeginn zurückgestellt? Überprüfen Sie auch, ob Sie vom Vertrag zurücktreten können, falls feststeht, dass der Glasfaserausbau nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Was ist der Unterschied zwischen Auftragseingangsbestätigung und Auftragsbestätigung?
Wenn Sie einen Glasfaservertrag abschließen möchten, obwohl Ihre Immobilie noch nicht an das Glasfasernetz angeschlossen ist, sollten Sie auf die Art der Bestätigung achten. Eine Auftragseingangsbestätigung zeigt lediglich an, dass Ihr Vertragswunsch beim Anbieter eingegangen ist. Zustande kommt der Vertrag aber erst, sobald Sie eine Auftragsbestätigung vom Anbieter erhalten, in der Regel passiert dies maximal zwei Wochen nach Ihrer Bestellung. So lange bleiben Sie an Ihren Vertragswunsch gebunden. Aber auch nach Vertragsabschluss haben Sie noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Wann startet die Laufzeit eines Glasfaservertrags und was gilt bei Vorverträgen?
Gesetzlich sind Sie für maximal zwei Jahre an einen Vertrag gebunden, wobei diese Frist ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt. Schließen Sie bereits in der Bauphase einen Vertrag ab, startet die Vertragslaufzeit oft schon Monate bevor tatsächlich ein Internetzugang bereitgestellt wird.
Kann ich einen Glasfaser-Vertrag widerrufen oder kündigen?
Für alle abgeschlossenen Vertrage gilt ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Widerrufsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie eine Auftragsbestätigung erhalten.
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