Was regelt das Gesetz für die Wärmeplanung?
Das Gesetz für die Wärmeplanung, das die Bundesregierung beschlossen hat, verpflichtet Städte und Gemeinden, in den kommenden Jahren verbindlich zu planen, wie die Wärmeversorgung von einzelnen Quartieren, Stadtteilen oder der ganzen Stadt geregelt sein wird. Die sogenannten kommunalen Wärmeplanungen sollen festlegen, wo künftig zum Beispiel neue Fernwärmenetze entstehen oder bereits bestehende Netze erweitert werden oder andere Technologien zum Einsatz kommen. Denn das ist für Hausbesitzer relevant, die jetzt oder in den kommenden Jahren entscheiden müssen, wie sie ihre Immobilien in Zukunft beheizen wollen: Wenn sie beispielsweise wissen, dass ihre Immobilie über kurz oder lang an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, werden sie sich im Falle eines anstehenden Heizungstausches eher für eine Übergangslösung entscheiden als für die Anschaffung eines neuen Heizungssystems wie etwa einer Wärmepumpe. Ist es andersherum, und ein Anschluss an ein Fernwärmenetz laut der kommunalen Wärmeplanung in Zukunft nicht möglich, kommt wiederum die Anschaffung einer Wärmepumpe viel eher in Frage.
Was passiert bei der kommunalen Wärmeplanung?
Im Rahmen ihrer kommunalen Wärmeplanung legen Städte und Gemeinden fest, wie Gebäude in ihrem Gebiet künftig beheizt werden. Dafür wird zunächst der Ist-Zustand beim Wärmebedarf und bei der Wärmeversorgung ermittelt. Dann schauen sich Experten an, welche Potenziale es sowohl für die Verringerung des Bedarfs durch energetische Gebäudesanierung, als auch für die Erzeugung von regenerativer Energie gibt. Aus diesen Daten entwickeln sie ein Szenario für die künftige Wärmeversorgung. Die kommunale Wärmeplanung legt anschließend sogenannte Vorranggebiete fest, in denen jeweils eine Heiztechnologie zum Einsatz kommen soll, zum Beispiel Wärmepumpen in Kombination mit Solarstrom. Oder eben Fernwärme. Welche Technologie wo zum Einsatz kommen soll, kann innerhalb einer Kommune von Viertel zu Viertel und sogar von Wohngebiet zu Wohngebiet unterschiedlich sein.
Bis wann soll die Wärmeplanung erfolgen?
Der im August 2023 von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Er sieht vor, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern die Wärmeplanung bis Juni 2026, solche mit mehr als 10.000 Einwohnern bis Juni 2028 abgeschlossen haben müssen. Ebenfalls am 1. Januar tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, das die Energieeffizienz von Gebäuden zum Inhalt hat und unter anderem vorsieht, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Übergangsfristen sind in dem Gesetz an die Fristen für die Wärmeplanung gebunden.
Welche Rolle kann Fernwärme künftig bei der Energieversorgung spielen?
Fernwärme ist heute schon ein wichtiger Bestandteil der Wärmeversorgung. Etwa 18 Prozent der Haushalte in Deutschland decken ihren Wärmebedarf aktuell über Fernwärme. Auch EWE betreibt in zahlreichen Kommunen Fernwärmenetze, zum Beispiel in Eberswalde. Für die künftige Wärmeversorgung ist es notwendig, die bestehenden Netze auf Erneuerbare Energien umzurüsten und die Wärmenetze in Zukunft mit sogenannter „grüner Fernwärme“ zu speisen. Etwa mit Hilfe von Geo- oder Solarthermieanlagen, Großwärmepumpen oder auch der Verbrennung von Biogas oder Biomethan erzeugter Wärme. Auch Biomasse wie Hackschnitzel könnten die bislang vorrangig zur Wärmeerzeugung genutzten fossilen Energieträger Erdgas und Kohle ersetzen. Laut Bundesregierung sollen Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.
Wie funktioniert Fernwärme? Und gibt es einen Unterschied zur Nahwärme?
Zwischen Fern- und Nahwärme gibt es technisch keinen Unterschied. Der Begriff Fernwärme bezeichnet den Umstand, dass die Wärme für Heizung und Warmwasser nicht vor Ort, etwa durch eine Gastherme oder eine Wärmepumpe erzeugt wird, sondern bereits erhitztes Wasser von außen in die Haushalte geleitet wird. Das trifft auch für Nahwärme zu. Der Begriff hat sich aber für Netze eingebürgert, die etwa nur einzelne Quartiere oder Neubaugebiete versorgen. Wärmenetze bestehen aus einer Heizzentrale, in der das Wasser auf Temperaturen von 80 bis 90 Grad gebracht wird, einem Leitungsnetz zu den angeschlossenen Haushalten und den jeweiligen Übergabestationen in den Haushalten. Dort überträgt ein Wärmetauscher die Wärme des zugeleiteten Wassers auf das Brauchwasser des Haushaltes. Da es sich bei einem Wärmenetz um ein Kreislaufsystem handelt, braucht es an jeder Übergabestation eine Vorlauf- und eine Rücklaufleitung.
Wo werden künftig überall neue Fernwärmenetze errichtet?
Das wird sich aus den Wärmeplänen in den Gemeinden erst noch ergeben – und ist deshalb bisher nur schwer vorherzusagen. Es sollten aber Grundbedingungen erfüllt sein, damit sich die Neuanlage eines Wärmenetzes für den Betreiber, aber auch für die Privathaushalte lohnt. Erstens sollte es leicht und günstig verfügbare Energieträger wie zum Beispiel Industrieabwärme geben, die in einer Heizzentrale mit Erneuerbaren Energien kombiniert werden kann. Zweitens eignet sich Fernwärme besonders in verdichteten Wohnquartieren, in denen potenziell viele Abnehmer für Fernwärme wohnen. Wenn beide Faktoren zusammentreffen, kann ein neu zu errichtendes Wärmenetz sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar sein – und dann auch Bestandteil einer kommunalen Wärmeplanung werden.
Welche Geräte benötige ich, um an ein Fermwärmenetz angeschlossen zu werden?
Der Betreiber des Fernwärmenetzes legt die warmwasserzuführenden und abführenden Leitungen bis an das Gebäude. Im Gebäude brauchen Sie lediglich eine Übergabestation, die die Verbindung zwischen den beiden Wärmekreisläufen herstellt. Zur Übergabestation gehören der Wärmetauscher und der Warmwasserspeicher. Die Anlage beansprucht nur etwa so viel Platz wie eine Gefrier-Kühlschrank-Kombination. In vielen Fällen können sogar die vorhandenen Heizkörper weiterverwendet werden. Die Kosten für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz sind derzeit noch stark vom Einzelfall abhängig. Eine Übergabestation für ein Einfamilienhaus kostet ca. zwischen 5.000 Euro und 7.500 Euro.
Zurück zur Wärmeplanung: Gibt es für mich einen Anschlusszwang an die für mein Vorranggebiet vorgesehene Heiztechnologie, zum Beispiel Fernwärme?
Das liegt nach aktuellen Gesetzen in der Entscheidungsgewalt der jeweiligen Kommune. Sie kann zum Beispiel durch eine Satzung oder per Bebauungsplan festlegen, ob sie Haushalte dazu verpflichten will, ihre Gebäude etwa an ein Fernwärmenetz anschließen zu lassen. Die für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes zuständigen Bundesländer können aber die Beteiligung der Öffentlichkeit und damit der Bürgerinnen und Bürger an der kommunalen Wärmeplanung vorschreiben.