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    Nachhaltig leben als Mieterin oder Mieter: Geht das?

    Energie sparen oder erneuerbare Energie produzieren. Das kann nicht nur, wer ein Haus oder eine Wohnung sein Eigen nennt. Wir sagen Ihnen, was Sie als Mieterin oder Mieter tun können, um nachhaltiger zu leben.

    © Shutterstock

    Wallbox, PV-Anlagen, Wärmepumpen – sind das nicht alles Themen, die ausschließlich Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen betreffen? Dieser Eindruck täuscht. Auch als Mieterin oder Mieter können Sie einen Beitrag dazu leisten, Energie zu sparen und mehr erneuerbare Energie zu produzieren – und so mithelfen, die Gefahren des Klimawandels zu reduzieren.

    Zum einen gibt es umweltfreundliche Technologien, die auch Mieterinnen und Mieter selbstständig einsetzen können.
    So haben Mieterinnen und Mieter laut Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) das Recht auf eine private Wallbox. Vorausgesetzt, dass sie über einen Stellplatz auf dem Gelände oder in der Tiefgarage einer Wohnanlage verfügen. Die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin ist zwar notwendig – aber sie darf nicht ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Der typischste Fall dafür sind denkmalschutzrechtliche Gründe. An das Recht auf eine Wallbox ist allerdings die Verpflichtung geknüpft, dass die Mieterin oder der Mieter das Gerät und die Installation bezahlt. Wenn die Vermieterin oder der Vermieter die Kosten übernimmt, geschieht dies freiwillig – und gilt als wertsteigernde Maßnahme, die auch eine Mieterhöhung begründen kann.

    Auch Solarenergie können Mieterinnen und Mieter selbst produzieren. Zumindest, wenn sie über einen Balkon oder eine Terrasse verfügen. Denn mit dem sogenannten „Solarpaket 1“ hat der Gesetzgeber 2024 die Installation von Balkonkraftwerken deutlich erleichtert, die auch von Laien problemlos in Betrieb genommen werden können. Seitdem darf Mieterinnen und Mietern eine solche Anlage nicht mehr ohne triftigen Grund verweigert werden. Statt zuvor maximal 600 Watt dürfen die Mini-Solarkraftwerke nun maximal 800 Watt einspeisen. Günstige Modelle, die es bereits für mehrere hundert Euro gibt, können sich in einem Zeitraum von fünf bis sechs Jahren amortisieren. Vermieterinnen und Vermieter haben kein Mitspracherecht mehr bei der Frage, ob ein solches „Stecksolargerät“ installiert wird, sondern nur in der Frage, wie es am Haus angebracht werden soll.

    Darüber hinaus können Sie versuchen, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter von Investitionen in klimafreundliche Technologien zu überzeugen. Denn dafür gibt es nicht nur ökologische, sondern auch finanzielle Argumente.
    Eine solche Investition ist beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage für die Produktion von Mieterstrom. Also eine Anlage, mit der Vermieterinnen und Vermieter zum Stromversorger ihrer Mieterinnen und Mieter werden. Diese steigern nicht nur die Produktionsmenge an klimafreundlicher, erneuerbarer Energie, sondern schaffen auch finanziell eine Win-Win-Situation. Eigentümerinnen und Eigentümern von Häusern eröffnet sich eine neue Einnahmequelle: Sie dürfen den Strom zu einem Preis von maximal 90 Prozent des im Netzgebiet geforderten Grundversorgungstarifs verkaufen. Damit amortisieren sich die meisten Anlagen nach fünf bis acht Jahren. Die Mieterinnen und Mieter wiederum profitieren von einem relativ niedrigen Strompreis. Und auch in diesem Bereich sind 2024 viele bürokratischen Hürden weggefallen. So dürfen beispielsweise nicht mehr nur Mieterinnen und Mieter den Strom abnehmen, sondern auch andere Verbraucherinnen und Verbraucher in der Nähe des Hauses.

    Auch die Anschaffung einer Wärmepumpe könnte sich für ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter lohnen. Insbesondere, wenn eine bestehende Gas- oder Ölheizung in absehbarer Zeit repariert werden soll. Zwar gewährt das Gebäudeenergiegesetz für diese Fälle noch ein paar Jahre Übergangszeit. Aber wer bereits jetzt eine Wärmepumpe einbaut, profitiert neben der allgemein gültigen Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten – maximal 21.000 Euro – zudem noch von einem „Geschwindigkeitsbonus“, der sich ab 2028 stetig reduziert. Vermieterinnen und Vermieter können zudem für diesen Heizungstausch zehn Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, üblich sind bei anderen Modernisierungen lediglich acht Prozent.

    Nicht zuletzt gibt es viele kleine Dinge, die Sie tun oder lassen können, um als Mieterin oder Mieter in Ihren eigenen vier Wänden Energie zu sparen.
    Um Heizkosten zu sparen können Sie beispielsweise Türen und Fenster mit Dichtungsbändern dämmen und Thermostate an den Heizkörpern anbringen. Eine Reflexionsfolie kann zudem die Effizienz Ihrer Heizkörper steigern.
    Beim Duschen reduzieren kurze Duschzeiten und wassersparende Armaturen den Wasserverbrauch.
    LED-Lampen helfen den Stromverbrauch bei der Beleuchtung zu reduzieren, ebenso wie das Ausschalten des Lichts in ungenutzten Räumen. Dabei können smarte Geräte helfen.
    Und auch beim Backen lässt sich Energie sparen, etwa indem sie auf ein Vorheizen des Ofens verzichten und diesen mehrere Minuten vor Ende der vorgegebenen Backzeit ausschalten, um die Restwärme zu nutzen.

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