Hallo Andy, im Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Was sind die wichtigsten Punkte?
Jeder, der eine Photovoltaikanlage besitzt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, musste seit 2014 einen kleinen Teil des selbst verbrauchten Stroms als Abgabe zahlen. Man spricht plakativ von der „Sonnensteuer“, die für Anlagen ab einer Größe von 10 kWp gilt. Viele haben das insgeheim als eine kleine Bestrafung wahrgenommen. Mit der Reform, dem „EEG 2021“, wurde die Sonnensteuer zwar nicht abgeschafft, aber verändert. Zahlen muss man jetzt erst bei einer Anlage ab 30 kWp. Die gute Nachricht: Da sehr viele Einfamilienhäuser das Potential für Anlagengrößen zwischen 10 – 20 kWp besitzen, fällt diese Steuer jetzt für diese weg.
Man spart also Geld – was heißt das konkret in Zahlen ausgedrückt?
Die 10 kWp-Anlage eines Einfamilienhauses erzeugt in Norddeutschland durchschnittlich 8.500 kWh. Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht 3.900 kWh. Bei einer PV-Anlage mit Stromspeicher kann man bis zu 70 Prozent unabhängig sein, das heißt, 2.730 kWh Strom muss ich nicht mehr hinzukaufen. Im vergangenen Jahr wäre es noch so gewesen, dass die EEG-Umlage bei 6,75 Cent pro Kilowattstunde gelegen hätte. Hochgerechnet wären das etwa 73 Euro Sonnensteuer jährlich. Dieses Geld muss man jetzt nicht mehr zahlen – erst ab einer 30 kWp-Anlage.
Es gibt trotzdem viele Kritiker, die die Reform für unzureichend halten und behaupten, die Reform wird zur Marktbremse. Die Folge: Der Weiterbetrieb tausender Solaranlagen ist in Gefahr. Gleichzeitig gibt es angeblich einen Solarboom in Deutschland. Wie passt das zusammen?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im vergangenen Jahr 20 Jahre alt. Die staatliche Förderung lief für die allerersten Anlagen damit aus. Bis Ende Dezember wussten viele Betreiber nicht, wie es eigentlich weitergehen würde. Das neue Gesetz kam erst auf den aller letzten Drücker, das hat vielen nicht geschmeckt. Dennoch ist das Ergebnis sehr positiv ausgefallen: Ausgeförderte Anlagen bekommen weiterhin eine Vergütung. Zusätzlich kann man die alten Anlagen auch Eigenverbrauch umstellen. Wichtiger Unterschied: Hierauf wird keine Sonnensteuer fällig. Früher wurde 100 Prozent auf den eigenverbrauchten Strom als Umlage fällig. Diese Regelung sorgt dafür, dass Anlagen bis zu einer gewissen Größenordnung weiterhin wirtschaftlich genutzt werden können.
Erlebt Photovoltaik aktuell einen Boom?
Absolut. Der Markt hat sich 2020 im Einfamilienhaus verdoppelt, in Stückzahlen, aber auch von den Zubaumengen. Im Segment bis 10 kWp hatten wir 2019 deutschlandweit 77.000 Anlagen, dieses Jahr sind es bereits 151.000. Das ist ein neuer Solarrekord, das gab es noch nie.
Was sind die Gründe?
Es ist nicht die Einspeisevergütung, die ist rapide gesunken. Hauptgrund sind die günstigeren Preise in der Solartechnik. PV-Anlagen sind erschwinglicher geworden. Das Thema „Elektromobilität“ treibt das Thema auch voran, also die Tatsache, dass viele Menschen den Strom ihre Solaranlage mit dem Elektroauto kombinieren wollen. Man baut sich die Tankstelle zu Hause. Auch das verstärkte Umweltbewusstsein und das Streben nach Unabhängigkeit ist ein Trend: Mit einer PV-Anlage kann ich mich bis zu 70 Prozent unabhängig machen.
Photovoltaik: Das ändert sich mit der neuen Sonnensteuer
Seit 2014 ist die „Sonnensteuer“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert: Bislang mussten Betreiber einer Photovoltaikanlage eine Umlage auf ihren erwirtschafteten Solarstrom zahlen. Im Dezember 2020 wurde das Gesetz reformiert – was sich für PV-Anlagenbesitzer – und Betreiber verändert hat, erklärt hallonachbar.de im Interview mit EWE-Experte Andy Satzer.