Der leuchtende Fahrradhelm
In europäischen Ländern wie Finnland, Malta oder Teilen Spaniens herrscht bereits Helmpflicht für Erwachsene und Kinder. In Deutschland gibt es bislang nur eine „grundsätzliche Empfehlung“. Die Palette an verschiedenen Designs ist in den vergangenen Jahren immer größer geworden, auch Komfort und Sicherheitsaspekte sind weiterentwickelt worden. Ein gutes Beispiel ist etwa der Kickstart-Helm von Lumos, der nicht nur die gängigen Sicherheitsstandards erfüllt, sondern auch ein echter Hingucker ist. Auf Vorder- und Rückseite sind LED-Leisten angebracht, die per USB-Kabel geladen sind. Per Handzeichen kann man sogar die integrierte Blinkerfunktion betätigen, via Lumos-App checkt man Akku-Stand oder fügt weitere Leuchtfunktionen hinzu.
Nabendynamo & Anstecklichter
Der klassische Speichen-Dynamo ist bei vielen Radfahrern nach wie vor im Einsatz, stirbt aber immer mehr aus. Der Grund liegt auf der Hand: Seit dem 1.6.2017 sind etwa batterie- und akkubetriebene Anstecklichter am Fahrrad gesetzlich erlaubt. Hier gilt als Bedingung, dass sie über 3 Watt Leistung und 6 Volt Spannung verfügen müssen. Gut zu wissen: Blinklicht ist im Straßenverkehr nicht erlaubt. Das Vorderlicht darf nur weiß sein und muss fünf Meter abstrahlen. Das Rücklicht muss in roter Farbe leuchten. Die eleganteste, aber teuerste Lösung ist ein Nabendynamo. Eine Umrüstung beim Fahrradhändler kostet zwischen 100 und 150 Euro – eine Investition, die sich aber absolut lohnt.
Reflektoren & Speichensticks
Die guten alten „Katzenaugen“ kennt man noch von früher. Viele Fahrradhändler führen die allerdings gar nicht mehr im Sortiment, sondern setzen auf Speichensticks (auch Speichenhüllen genannt). Die klemmt man einfach an die Speichen, wo sie bei Lichtkontakt im Dunkeln wunderbar reflektieren. Unkompliziert, günstig, gut.
LED-Lichter für die Speichen
Je auffälliger, desto besser? Eigentlich ein logischer Gedanke. Wer heller unterwegs ist, wird auch besser gesehen. Im Fahrradgeschäft oder bei verschiedenen Online-Händlern gibt es LED-Lichter, die man an die Speichen oder ans Ventil klemmt und beim Treten verschiedene Muster erzeugen. Was toll aussieht und ein echter Hingucker ist, hat nur einen kleinen Haken: Im Straßenverkehr sind die Lichter leider nicht erlaubt. Wer aber abseits von Straßen unterwegs ist, bringt jede Menge Farbe ins Spiel, etwa bei einer Radtour auf Feldwegen oder im Wald.
Leuchtweste
Wurde man bis vor kurzem noch als Bauarbeiter verspottet, wenn man in der Dämmerung die klassische leuchtweste anlegte, gibt es, ähnlich wie bei Fahrradhelmen, mittlerweile viele verschiedene Modelle, die für Abwechslung sorgen. Von der StVZO sind hier keine Farben vorgegeben. Interessant: Während Lichter am Lenker nicht blinken dürfen, kann man an der Leuchtweste auch Stakkato-Lichtmuster anbringen, um auf sich aufmerksam zu machen.
Fahrradhelm mit Airbag-Funktion
Helm oder Airbag für den Kopf? Nahezu revolutionär ist die Idee des schwedischen Herstellers Hövding. Das Modell legt man wie einen Schal um den Hals und schließt es per Reißverschluss. Bei einem Sturz öffnet sich der Airbag innerhalb von 0,1 Sekunden und schützt den gesamten Kopf. Beim neuesten Modell „Hövding 3“ gibt es sogar eine Bluetooth-Notfall-Funktion, bei der hinterlegte Kontakte unmittelbar kontaktiert und über den Unfall benachrichtigt werden.